Steuerberater-Honorare sind gesetzlich geregelt. Geben Sie unten Ihren Jahresumsatz und -gewinn ein und sehen Sie sofort eine Orientierung, nach der Mittelgebühr der StBVV, ohne Überraschungen.
Wählen Sie Ihre Gewinnermittlung, geben Sie Jahresumsatz und -gewinn ein, der Rechner schätzt Ihre laufenden und jährlichen Kosten nach der Mittelgebühr der StBVV. Unverbindliche Orientierung, kein verbindliches Angebot.
Unverbindliche Schätzung nach der Mittelgebühr der StBVV (Tabellen A bis C) auf Basis Ihrer Eingaben. Für die laufende Buchführung gilt ein Mindesthonorar von 200 € monatlich; liegt die Gebühr nach Gegenstandswert darunter, greift dieser Mindestbetrag. Hinzu kommen 30 € EDV- und Cloudkosten monatlich sowie die pauschalen Beträge für elektronische Übermittlung und Archivierung, alle unabhängig vom Gegenstandswert. Alle Beträge netto zzgl. Umsatzsteuer. Der Rechner vereinfacht: Der eingegebene Jahresgewinn steht hier zugleich für die Summe der positiven Einkünfte, den Gewerbeertrag und das körperschaftsteuerliche Einkommen, die im Einzelfall auseinanderfallen. Betriebsausgaben und Umsätze nach § 13b UStG werden nicht abgefragt. Der tatsächliche Gegenstandswert und der konkrete Aufwand können deshalb abweichen, dies ist kein verbindliches Angebot. Lohnabrechnung und Sonderleistungen sind nicht enthalten.
Zur laufenden Betreuung gehören die alltäglichen Arbeiten aus Buchhaltung, Löhnen und Jahresabschluss sowie die Erstellung Ihrer Steuererklärungen.
Grundlage jedes Unternehmens: aktuelle Zahlen statt Jahresrückblick.
Lohnabrechnung digital und unkompliziert.
Für mich Standard: nachvollziehbare Bilanzpolitik und Plausibilitätsbeurteilung.
Aufbau von Holdingmodellen, Umwandlungen, Neugründungen und Nachfolgeregelungen, hier begleite ich Sie entlang Ihres Wachstums, vom Gewerbeschein bis zur Holding.
Der Weg in Ihre durchdachte Struktur.
Von einfach bis komplex. Steuerlich sauber vollzogen.
Vielschichtig und individuell. Mit Weitblick beraten.
Die Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV). Wie hoch die Gebühr ausfällt, hängt vom Gegenstandswert ab, etwa vom Umsatz, den Einkünften oder der Bilanzsumme. Ich rechne grundsätzlich nach der Mittelgebühr ab. Der Kostenrechner auf dieser Seite gibt Ihnen anhand Ihres Jahresumsatzes eine unverbindliche Orientierung.
Vor allem vom Gegenstandswert der jeweiligen Leistung und vom Umfang der Arbeit. Bei der Buchführung ist das etwa der Jahresumsatz, bei der Einkommensteuererklärung die Summe der Einkünfte, beim Jahresabschluss die Bilanzsumme und der Jahresertrag.
Nein. Der Rechner liefert eine unverbindliche Schätzung nach der Mittelgebühr der StBVV und ist keine verbindliche Gebührenzusage. Für die laufende Buchführung gilt zusätzlich ein Mindesthonorar von 200 € monatlich. Das konkrete Honorar ergibt sich aus der StBVV anhand Ihres tatsächlichen Gegenstandswerts und Aufwands. Alle Beträge verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Ja, ausdrücklich. In einem unverbindlichen Erstgespräch schätzen wir Ihre voraussichtlichen Kosten anhand Ihrer Zahlen ein, bevor eine Zusammenarbeit beginnt.
In einem unverbindlichen Erstgespräch schätzen wir Ihre voraussichtlichen Kosten ein, klar und ohne Verpflichtung.